Betriebshaftpflichtversicherung
Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden.
Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:
- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
- Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben
- fehlerhafte Dienstleistungen
- Gefährdungen der Umwelt
Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden.
Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung
dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen.
In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den
Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.
Was leistet der Vertrag?
- Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
- Die Entschädigungsleistung wird erbracht - im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges - bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
- Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt.