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Geänderte Fristen für die Steuererklärungen 2011
(22.02.2012)
Die Frist für Steuererklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie zur Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes wird bis zum 31. Mai 2012 verlängert, wie aus den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar des Jahres hervorgeht. Werden diese Erklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, dann bleibt sogar Zeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Doch dürfen die Finanzverwaltungen die Steuererklärungen auch früher einfordern, zum Beispiel dann, wenn hohe Abschlusszahlungen erwartet werden.