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Alte Lohnsteuerkarte bleibt weiter gültig
(21.02.2012)
Der Starttermin für das elektronische Lohnsteuerabrufverfahren ist auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Bis dahin bleiben die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse und Zahl der Kinder gültig, wie das Bundesministerium der Finanzen erklärt.