
News
-
Die Sozialversicherungsgrößen 2012
(20.02.2012)
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt laut Rentenversicherungsbericht 2011 von derzeit 19,9 Prozent zum 1. Januar 2012 auf 19,2 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung hingegen steigen im Westen auf monatlich 5.600 (2011: 5.500) Euro. Im Osten bleiben sie unverändert bei 4.800 Euro im Monat. Auch in der Knappschaft steigt die Beitragsbemessungsgrenze West auf 6.900 (2011: 6.750) Euro, während sie im Osten bei 5.900 Euro monatlich verharrt. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind die Beitragsbemessungsgrenzen einheitlich und erhöhen sich im Gleichschritt auf 3.825 (2011: 3.712,50) Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf 4.237,50 (2011: 4.125) Euro angehoben.