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Ein Bisschen Versicherungspflicht für Selbständige
(22.05.2012)
Ein Teil des anstehenden Rentenreformpakets ist die obligatorische Pflicht für Selbständige, nach Art der Basis- beziehungsweise Rürup-Rente fürs Alter vorzusorgen.. Damit hofft der Gesetzgeber, die drohende Altersarmut vieler Selbständiger zu verhindern. Allerdings sind erhebliche Ausnahmen vorgesehen. So bleiben Künstler, Publizisten, Landwirte oder Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte und Rechtsanwälte außen vor. Auch wer schon über 50 ist oder im Alter von 30 bis 50, aber bereits anderweitig vorsorgt, soll sich von der neuen Pflicht befreien lassen können. Selbst wer der neuen Pflicht unterliegt, soll nur eine Grundversorgung ansparen müssen. Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Handwerker zum Beispiel wird gleichzeitig gestrichen. Das gesamte Gesetzespaket soll 2013 in Kraft treten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont.