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Gericht: Entweder Altersruhegeld oder Krankentagegeld
(28.05.2013)
Wer vorgezogene Rentenzahlungen aus einem Versorgungswerk erhält, dem steht kein Krankentagegeld zu. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 23. November 2012 (Az.: 7 U 256/10), wie das Versicherungsjournal kürzlich berichtete. Geklagt hatte ein freiwilliges Mitglied eines Versorgungswerkes, das von diesem eine vorgezogene Altersrente in Höhe von knapp 1.240 Euro erhielt, obwohl der Kläger noch berufstätig war. Dieser beanspruchte bei einer Arbeitsunfähigkeit von zweimal jeweils einem Monat auch noch Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung. Doch als der Versicherer erfuhr, dass der Versicherte eine Altersrente bezog, verweigerte er weitere Leistungen und forderte die gezahlten zurück. Er verwies dabei auf die Versicherungsbedingungen. Danach ist nicht versicherungsfähig, wer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder Altersruhegeld bezieht. Der Kläger meinte, Altersruhegeld sei nur eine gesetzliche Rente. Das sahen die Richter in Frankfurt anders und gaben dem Versicherer Recht.