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Höhere Pfändungsfreigrenzen
(31.05.2013)
Zum 1. Juli 2013 erhöht sich nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz der monatlich unpfändbare Grundbetrag vom Arbeitseinkommen auf 1.045,04 (bisher: 1.028,89) Euro. Bei gesetzlichen Unterhaltspflichten kommen noch 393,30 (bisher: 387,22) Euro für die erste und jeweils weitere 219,12 (bisher: 215,73) Euro für die zweite bis fünfte Person hinzu.