Erwerbsunfähigkeitsrente
Das geht auch Sie an!
Mit dem Aus für die Berufsunfähigkeitsrente wird eine wichtige Säule der gesetzlichen Absicherung gekippt. Die bisherige Regelung wurde durch eine so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese fällt im Vergleich deutlich geringer aus und wird nur dann gezahlt, wenn der Betroffene nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann.
Verschärfte Regeln für alle unter 40!
< 40 Jahre:
Die Geburtsjahrgänge ab 1961
trifft es besonders hart, denn für sie entfällt die gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente ganz. Stattdessen wird eine
Erwerbsminderungsrente ohne Berufsschutz eingeführt. Der Arbeitnehmer
kann nun auch auf einen Beruf verwiesen werden, der erheblich
schlechter bezahlt wird und der weder seiner Ausbildung noch seiner
Lebensstellung entspricht.
> 40 Jahre:
Für Arbeitnehmer die vor 1961
geboren sind, gilt der gesetzliche Berufsschutz weiterhin - allerdings
mit erheblichen Einschränkungen: Anstelle der bisherigen
Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch eine halbe Erwerbsminderungsrente
gezahlt. Dies entspricht einer Kürzung von einem Drittel!
Wichtig: Bereits laufende Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden nicht angetastet!
Das neue System im Überblick!
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält in Zukunft nur noch derjenige,
der keine drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Wer täglich nur noch drei bis sechs Stunden arbeitsfähig ist, erhält
die halbe Erwerbsminderungsrente. Ist ein Arbeitnehmer in der Lage
sechs Stunden und mehr zu arbeiten, und zwar gleichgültig in welchem
Beruf, so steht ihm keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente mehr zu -
eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit im erlernten oder ausgeübten
Beruf zählt nicht!